Naturbestattung ist der Oberbegriff für Beisetzungsorte der Urne oder das Verstreuen der Asche.
Danach ist zu unterscheiden:
Die biologisch abbaubare Urne wird zu Füßen eines Baumes, Felsens oder auf einer Wiese beigesetzt. Die Grabstätte ist nach Wunsch gekennzeichnet oder nicht. Dies ist in Bayern erlaubt und es gibt verschiedene Angebote, auch in Deggendorf.
In Bayern ist das Verstreuen der Asche nicht erlaubt. Das Bestattungsgesetz ist Landesgesetz. In anderen Bundesländern gilt dortiges Recht.
Die Gesetze der Schweiz erlauben das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen z.B. auf einer Wiese, zu Füßen eines Baumes oder an einem Felsen in einem Bach. Auch aus einem Fesselballon kann die Asche verstreut werden.
Gerne informieren wie Sie über die verschiedenen Möglichkeiten und beraten Sie, durch eigene Erfahrung umfassend, um Ihren Wünschen so nahe als möglich zu kommen.